Kontext
In einer immer mobileren Arbeitswelt möchten immer mehr Frauen und Männer Teilzeit arbeiten (Statistiken BFS), um ihren Beruf bestmöglich mit ihrem Privatleben zu vereinbaren. Der Staat Freiburg ist sich dieser Entwicklung bewusst und fördert Teilzeitarbeit. Zu diesem Zweck hat der Staatsrat am 18. Februar 2020 die Aktion der HR-Politik bezüglich Veröffentlichung aller Stellenangebote mit einer Beschäftigungsspanne validiert.
Aktion
Seit dem 1. Juli werden Voll- und Teilzeitstellen grundsätzlich mit einem variablen Beschäftigungsgrad ausgeschrieben (z. B. 50–60 %, 80–100 %).
Stossrichtung: Stärkung der Dienstleistungsorientierung
Vorteile
Für die Mitarbeitenden ist die Teilzeitbeschäftigung eine attraktive Option, um Beruf und Privatleben zu vereinbaren.
Auch der Staat Freiburg hat viel zu gewinnen:
- Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt (grössere Auswahl an Bewerbungsdossiers und mehr Bewerbungen von Frauen, namentlich für Kaderstellen);
- motivierteres Personal (weniger Abwesenheiten und Personalwechsel) ;
- mehr Know-how (bei Job-/Topsharing).
Überlegungen und Dokumente
Die folgenden Informationen können den Dienststellen und Anstalten helfen, Teilzeitarbeit in Ihrer Einheit umzusetzen:
- allgemeine Überlegungen
Was ausschlaggebend ist, ist nicht die Anwesenheitszeit am Arbeitsplatz, sondern die genaue Definition der Ziele der Mitarbeitenden und ihre Umsetzung. Der Wille und die Fähigkeit, die Arbeitskultur zu ändern und die bestehenden Tätigkeitsbereiche und Arbeitsprozesse zu überdenken, müssen die Förderung der Teilzeitarbeit begleiten. Die Sektion DPO des POA kann bei diesem Prozess unterstützen.
- Dokumente
Folgende Dokumente geben einen kurzen Überblick zur Ausgestaltung einer Teilzeitstelle und zum Job-/Topsharing. Es ist vorgesehen, im Laufe der Zeit und mit zunehmender Erfahrung noch konkretere Instrumente und Lösungen zur Verfügung zu stellen, damit der Kulturwandel zielführend unterstützt wird: