Eine gemeinsame Vision für alle
Die dreiteilige Vision des Kantons Freiburg und der ihm angegliederten Organisationen leitet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Umsetzung des Regierungsprogramms, um den Bedürfnissen der Bevölkerung bestmöglich zu entsprechen.
Bürgernah, dynamisch, zukunftsgerichtet
Bürgernah
Wir arbeiten offen, transparent und partnerschaftlich und stellen den Menschen ins Zentrum unserer Tätigkeit.
Dynamisch
Mit unserer agilen Struktur und transversalen Prozessen handeln wir professionell und pragmatisch.
Zukunftsgerichtet
Wir fördern Innovation und entwickeln unsere Lernfähigkeit, um die Arbeitsweise von morgen zu gestalten.
Die strategischen Stossrichtungen und die HR-Aktionen
Um diese Vision zu verwirklichen, setzen der Staat Freiburg und seine ihm angegliederten Organisationen sieben strategische Stossrichtungen und verschiedenste HR-Aktionen um. Um die mit jeder Stossrichtung verbundenen Aktionen zu entdecken, klicken Sie bitte auf die nachfolgenden Links:
Stossrichtung 1 - Stärkung der Dienstleistungsorientierung
Stossrichtung 2 - Entwicklung des Potenzials der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Stossrichtung 3 - Unterstützung der Führung
Stossrichtung 4 - Förderung neuer Arbeitsformen
Stossrichtung 5 - Erhalt der Gesundheit und Förderung des Wohlbefindens
Stossrichtung 6 - Digitalisierung im Dienst der Menschen
Stossrichtung 7 - Steigerung der Attraktivität des Arbeitgebers Staat
Ausserhalb des Geltungsbereichs der Personalpolitik: das Bewertungs- und Einreihungssystem (Evalfri/Efoca), die 42-Stunden-Arbeitszeit und die Dienstverhältnisse (Anstellungsverträge der Amtsträger und öffentlich-rechtlicher Status).
Für wen gilt die Personalpolitik?
Die Vision, die strategischen Stossrichtungen und die Aktionen der Personalpolitik gelten für das gesamte Personal des Staates Freiburg. Allerdings wird den Anstalten, insbesondere den finanziell autonomen, bei der Umsetzung einer eigenen Personalstrategie und eines eigenen Aktionsplans, die spezifischer auf ihre Aktivitäten zugeschnitten sind, Freiheiten eingeräumt.
Ein partizipatives Projekt
Im Jahr 2018 beauftragte der Staatsrat eine Arbeitsgruppe, parallel zur Revision des Personalgesetzes (StPG) und des Personalreglements (StPR). Diese Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Staates und der Sozialpartner, traf sich, um den Inhalt der Personalpolitik bis Anfang 2020 auszuarbeiten. Während dieses Projekts wurden alle Mitarbeitenden des Staates Freiburg durch Think Tanks, HR-Cafés und eine Umfrage aufgefordert, ihre Erwartungen und Anforderungen in einer sich ständig verändernden Arbeitswelt zu ermitteln.