Die Verordnung vom 12. Oktober 2020 über die mobile Arbeit liefert einen flexiblen Rechtsrahmen und verbessert die Arbeitsbedingungen des Personals, das so flexibler ist und den Beruf besser mit dem Privatleben vereinbaren kann. Die Rahmenbedingungen sind folgende:
- erleichterter Zugang zur mobilen Arbeit durch ein einfaches und schnelles Genehmigungsverfahren;
- Flexibilisierung des Arbeitsortes: die mobile Arbeit ist sowohl an einem privaten als auch an einem öffentlichen Ort erlaubt. Durch die Möglichkeit, neu auch beim Pendeln in den öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohn- und Arbeitsort zu arbeiten, kann der Arbeitstag verkürzt werden und die Angestellten erhalten mehr Zeit für ihre Familie und Freizeit;
- die mobile Arbeit ist bis zu 50 % des vertraglichen Beschäftigungsgrades erlaubt;
- die Anwesenheit des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin am üblichen Arbeitsort ist mindestens an einem festen Halbtag pro Woche erforderlich, um die Koordination mit den Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen sicherzustellen.
Die Einzelheiten der mobilen Arbeit werden in einer schriftlichen Vereinbarung (mit dem untenstehenden Formular) zwischen dem/der Vorgesetzten und dem/der Mitarbeiter/in festgehalten und von der Chefin bzw. vom Chef der Verwaltungseinheit validiert.