Die Lebensqualität und der soziale Zusammenhalt beruhen vor allem auf der Sicherheit. Die Polizisten, aber auch die Bürger und andere öffentliche Akteure sind aufgerufen, zusammen für die Sicherheit zu sorgen.
Bürgernahe Polizei
Die Bürgernahe Polizei ist ein Sektor der Kantonspolizei, welcher zur Gendarmerie gehört. Sie zeichnet sich durch bürgernahes Handeln aus, stets im Kontakt mit der Bevölkerung und deren Partner.
Die Ziele der Bürgernahen Polizei
- Mindern des Gefühls der Unsicherheit
- Mindern der Kriminalität und des haltlosen Verhaltens
- Fördern und Bewahren des Vertrauens zwischen Polizei und Bevölkerung
- Verbessern der Lebensqualität
Die Aufgaben der Bürgernahen Polizei
Die Bürgernahe Polizei gewährleistet die Sicherheit in der Nähe. Dafür unternimmt sie folgendes:
- Eine sichtbare, präventive und/oder repressive Präsenz, insbesondere in den Problemzonen
- Kontakte mit den Behörden, Sozialpartnern und der Bevölkerung
- Problemlösung in Partnerschaft
Die Bürgernahe Polizei führt gerichtliche und administrative Ermittlungen durch. Schliesslich unterstützt sie die Mobile Polizei bei den Tatbestandsaufnahmen und Einsätzen.
Wann ist die Bürgernahe Polizei zuständig?
Hier einige Fälle, in welchen die Bürgernahe Polizei kontaktiert werden kann:
- Für das Einreichen eines Strafantrages. Die Strafanträge können in jedem Polizeiposten in einer Frist von drei Monaten eingereicht werden. Sobald dem Strafantragsteller der Täter bekannt wird, beginnt mit diesem Tag die Frist (StGB, Art. 31). Suchen eines Polizeipostens in Ihrer Nähe! Für den Diebstahl eines Fahrrades, eines Motorfahrrades und Kontrollschilder oder eine Sachbeschädigung, besteht die Möglichkeit einer Online-Meldung über die Internetseite Suisse ePolice.
- Für die Verlustmeldung eines offiziellen Dokumentes (Identitätskarte, Pass).
- Für alle Fragen in Bezug auf den Verkehr, die allgemeine Sicherheit und Ordnung in Ihrem Quartier oder Ihrer Region.
- Für häufig auftretende Lärmprobleme beispielsweise.
- Wenn Sie mit einer Interessengruppe oder Partnern über eine Situation oder ein Problem in Ihrem Quartier oder Ihrer Region sprechen möchten.
- Wenn Nachbarstreitigkeiten auch nach mehreren Versuchen nicht beigelegt werden können.
- Wenn Sie nicht wissen, welchen Spezialdienst bei der Kantonspolizei zu kontaktieren.
- Im Rahmen von Veranstaltungen berät sie und gibt ihre Erfahrungen in Absprache mit dem Oberamt weiter.
Wann ist die Bürgernahe Polizei nicht zuständig?
In folgenden Fälle ist es nicht sinnvoll, die Bürgernahe Polizei zu kontaktieren:
- In allen Notfällen, wählen Sie die Nr.117 (112).
- Für die Fundgegenstände wenden Sie sich bitte an die betreffende Gemeinde oder besuchen Sie die Internetseite Easyfind.