Gegenwärtig werden die Wasservorkommen sektoral und lokal bewirtschaftet. Oft findet zwischen den Akteuren ein und derselben Region, die für die verschiedenen Bereiche rund um die Gewässerbewirtschaftung zuständig sind, nur wenig Austausch statt. Das Einzugsgebietsmanagement ermöglicht die Vereinheitlichung der sektoralen Vorgehensweisen und begünstigt darüber hinaus eine gesamtheitlichere und umfassendere Bewirtschaftung der Wasservorkommen.
Ohne Diagnose keine Therapie
Um den gegenwärtigen Zustand der Oberflächengewässer und der bedeutenden Grundwasservorkommen zu bestimmen, muss der Kanton in einem ersten Schritt die dafür notwendigen Studien erstellen. Gestützt auf diese Grundlagen werden die Handlungsprioritäten und Mittel für eine optimale Gewässerbewirtschaftung definiert. Im Rahmen dieser kantonalen Planung sind nach den Bestimmungen des GewG fünf kantonale Sachpläne zu folgenden Themen zu erarbeiten:
- Ableitung und Reinigung des Abwassers
- Schutz der oberirdischen Gewässer
- Schutz der unterirdischen Gewässer und der Wasservorkommen
- Entnahmen aus öffentlichen Gewässern und übrige Nutzungen des Wassers
- Wasserbau und Unterhalt der Fliessgewässer und Seen
Die verbindlichen Inhalte der Sachpläne werden in den kantonalen Richtplan übertragen. Die kantonale Planung dient als Grundlage für die Planung auf der Ebene der Einzugsgebiete.
Eine regionale Bewirtschaftung für gemeindeübergreifende Gewässer
Mit dem GewG sollen die Gewässer auf regionaler Ebene bewirtschaftet werden. Hierzu bezeichnet das Gesetz das Einzugsgebiet als die für die Gewässerbewirtschaftung adäquate und somit massgebende geografische Einheit. Unter dem Begriff "Einzugsgebiet versteht man ein Gebiet, aus dem sämtliches Wasser dem selben Gewässer zufliesst. Nach Abschluss einer entsprechenden Vernehmlassung entschied der Staatsrat am 15. Dezember 2014 über die Perimeter der Einzugsgebiete.
Folgen für Staat und Gemeinden
Mit dem GewG werden die Aufgaben des Kantons und diejenigen der Gemeinden eindeutig abgegrenzt. Auf Staatsebene obliegt die Gewässerbewirtschaftung der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD). Innerhalb der Direktion ist das Amt für Umwelt (AfU) die für den Gewässerschutz, den Wasserbau an Fliessgewässern und Seen, die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern, die Sicherstellung angemessener Restwassermengen und für die Wasserbaupolizei zuständige Fachstelle. Zu den kantonalen Aufgaben, die über das Staatsbudget finanziert werden, gehören die für die Bewirtschaftung von ober- und unterirdischen Gewässern notwendigen Studien, die Überwachung der Gewässerqualität sowie Information und Beratung.
Die Planung auf regionaler Ebene nimmt auch die Gemeinden in die Pflicht, denn diese müssen im Rahmen der Ausarbeitung und Umsetzung der Richtpläne der Einzugsgebiete enger zusammenarbeiten. Die im Zusammenhang mit diesen Plänen anfallenden Kosten sowie die Kosten für den Aufbau der notwendigen Strukturen und für die Schulung des für die Gewässerbewirtschaftung zuständigen Fachpersonals werden von den betroffenen Gemeinden getragen. Sie haben die Möglichkeit, zur Deckung dieser Unkosten eine Trinkwasserabgabe zu erheben.
Die Gemeinden führen die Aufgaben aus, die ihnen vom GewG, vom Ausführungsreglement und vom Richtplan des Einzugsgebiets übertragen werden. Sie sind beispielsweise für den Unterhalt von Fliessgewässern und für den Wasserbau (Hochwasserschutz und Revitalisierung) zuständig. Die Arbeiten werden jedoch vom Bund und vom Kanton subventioniert. Die Abwasseranlagen werden über verursachergerechte Gebühren finanziert, die bei den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern erhoben werden.