Im Kanton Freiburg finden die Beurkundungen von eingetragenen Partnerschaften grundsätzlich jeweils am Mittwoch und Freitag sowie an jedem zweiten oder dritten Samstag im Monat gemäss dem Zeitplan jedes Amtes statt. An Sonn- und Feiertagen werden keine Beurkundungen durchgeführt.
Die Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft ist öffentlich und wird je nach Wunsch der Partnerinnen oder Partner im Büro der Zivilstandsbeamtin oder des Zivilstandsbeamten oder im offiziellen Lokal des Zivilstandsamts vorgenommen. Bei der Beurkundung der Eintragung der Partnerschaft müssen keine Zeugen anwesend sein. Ist die sprachliche Verständigung zwischen der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten und den Partnerinnen oder Partnern nicht gewährleistet, so muss auf Kosten der Partnerinnen oder Partner eine sprachlich vermittelnde Person beigezogen werden.
Die Zivilstandsbeamtin oder der Zivilstandsbeamte nimmt die Willenserklärung der beiden Partnerinnen oder Partner, eine eingetragene Partnerschaft eingehen zu wollen, entgegen und lädt sie ein, die Partnerschaftsurkunde zu unterzeichnen. Gegebenenfalls unterzeichnet auch der Dolmetscher dieses Formular.