Für verheiratete Personen hat, im Rahmen der Registerharmonisierung, das Datum des letzten zivilstandrechtlichen Ereignisses keinen obligatorischen Charakter. Wir empfehlen Ihnen jedoch im Interesse der guten Beziehungen zwischen Gemeinden, diese Angabe zu ergänzen, wenn dies nicht mit übermässigem Aufwand verbunden ist, damit anlässlich eines Datenaustauschs (z. B. nach einem Umzug) die Zuzugsgemeinde dies nicht tun muss.
Für Schweizer/Innen ist es kein grosser Aufwand, eine Liste zu erstellen und die mangelnden Angaben telefonisch oder per e-mail vom Zivilstandesamt einzuholen. Solche Nachforschungen kann man von einer Gemeinde schon erwarten.
Für Ausländer/Innen können die Nachforschungen schon komplizierter werden. Wir erwarten nicht, dass Sie die betreffenden Personen oder Zivilstandesämter einzeln kontaktieren. Aber wenn es sich einmal ergibt, dass eine betreffende Person beim Gemeindebüro vorbeikommt, dann profitieren Sie von der Gelegenheit und fragen Sie nach den fehlenden Angaben.
Was den Heiratsort angeht, so muss für die Registerharmonisierung nichts unternommen werden, wenn diese Angabe fehlt. Das Feld kann leer bleiben, wenn die Gemeinde die Information nicht hat.